Die Mitarbeitervertretung (MV) im kirchlichen Dienst entspricht dem Personalrat im öffent-lichen Dienst bzw. dem Betriebsrat in den Betrieben. Die MV des Kirchenkreises Nordfries-land wird durch alle hauptamtlich beschäftigten kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenkreises, der Kirchengemeinden, der Diakonischen Werke Südtondern und Husum sowie des Christian Jensen Kolleg gewählt.
Die Arbeit der MV ist im Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Ev. Kirche in Deutschland (MVG.EKD) festgelegt. Dieses Gesetz, die Tarifverträge „Kirchlicher Arbeit-nehmerinnen Tarifvertrag“ (KAT) und „Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie“ (KTD) und das Arbeitsrecht bestimmen den Handlungsrahmen der Mitglieder der MV und der Anstell-ungsträger im Kirchenkreis Nordfriesland.
Auf ihrer Grundlage berät die MV Sie gern und unterstützt Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.

Wir wollen Sie ermuntern, mit uns Kontakt aufzunehmen – einfach so – und nicht erst dann, wenn Sie Schwierigkeiten in Ihrem Arbeitsfeld haben. Wir bemühen uns, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Internetseite:
www.mv-kirchenkreis-nf.de