Wiedereintritt:
Vielleicht haben Sie lange überlegt.
Vielleicht ging es schnell.
Vielleicht ist es einfach wieder „dran“.
Wie auch immer es bei Ihnen ist:
Sie sind willkommen.
Auf dieser Seite finden Sie den Wiedereintritt so erklärt, dass Sie ohne Vorwissen sofort wissen, was zu tun ist.

In 2 Minuten: So läuft der Wiedereintritt ab
Sie wählen Ihren Weg
Es gibt zwei einfache Einstiege:
- über eine Pastorin oder einen Pastor vor Ort (oft der angenehmste Weg).
- über die Wiedereintrittsstelle des Kirchenkreises in Breklum.
Kurzes Gespräch (wenn Sie möchten)
Ein Gespräch ist dafür da, dass Sie Fragen stellen können. Sie müssen nichts begründen oder „beweisen“.
Unterschrift und fertig
Der Wiedereintritt wird durch eine formale Aufnahme erklärt. Je nach Weg passiert das direkt vor Ort oder über die Eintrittsstelle.
Kontakt?
Weg A: Über Ihre Kirchengemeinde vor Ort
Weg B: Wiedereintrittsstelle des Kirchenkreises (Breklum)
Frauke Pfeiffer
- Kirchenkreis Nordfriesland
- Kirchenstr.2, 25825 Breklum
- frauke.pfeiffer@kirche-nf.de
- 04671 6029-305
Gerne dieses Formular ausgefüllt zum Termin mitbringen:
Was Sie mitbringen sollten (wenn vorhanden)
Ausweis
Taufurkunde
Austrittsbescheinigung
Wenn etwas fehlt

Kirchensteuer
Kirchensteuer wird nicht vom Einkommen berechnet, sondern als Prozentsatz auf die Lohn-/Einkommensteuer. Ob und wie viel anfällt, hängt von Ihrer Steuerpflicht ab. Wer Fragen dazu hat, findet hier eine verständliche Einordnung und die richtigen Kontaktwege.
Wenn Sie unsicher sind, wo Sie anfangen sollen
Dann nehmen Sie den einfachsten Weg: Schreiben Sie uns kurz „Wiedereintritt“ und wenn möglich Ihren Ort. Wir melden uns zurück und lotsen Sie zur passenden Stelle.
FAQ zum Wiedereintritt
Bei Aufnahme oder Wiedereintritt werden Meldestellen und Finanzverwaltung üblicherweise informiert, damit die Religionszugehörigkeit korrekt geführt wird.
Wenn Sie früher evangelisch (oder christlich anerkannt) getauft wurden: nein. Taufe wird nicht wiederholt.
Wenn Sie noch nicht getauft sind, ist es kein Wiedereintritt, sondern ein Eintritt durch Taufe.
Nein. Sie dürfen erzählen, wenn Sie möchten. Sie müssen sich nicht rechtfertigen.
Der Wiedereintritt selbst ist in der Regel unkompliziert. Mit der Mitgliedschaft kann wieder Kirchensteuer verbunden sein, wenn Kirchensteuerpflicht besteht.
Kirchensteuerpflicht hängt von Steuerpflicht und Meldedaten ab. Die Nordkirche weist darauf hin, dass bei Aufnahme/Wiedereintritt Meldestellen und Finanzamt informiert werden.
Über die Gemeinde vor Ort oder über die Wiedereintrittsstelle in Breklum.
Ausweis, wenn möglich Taufurkunde, wenn vorhanden Austrittsbescheinigung. Fehlt etwas, wird gemeinsam geklärt.
Ja. Das Gespräch ist genau dafür da: Fragen klären, Druck rausnehmen.
Ja. Alternativ gibt es auch überregionale Wege (z. B. EKD-Servicestellen).
Kontakt
